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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere die Betreuung und Optimierung von Google-Ads- bzw. Suchmaschinenwerbung (SEA), zwischen Daniel Martel, HYPEADS, Waldstr. 3, 35614 Asslar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung, insbesondere die Einrichtung, Betreuung, Optimierung und das Reporting von Werbekampagnen (z. B. Search-, Shopping- und Performance-Max-Kampagnen) auf der Plattform Google Ads.

(2) Konkreter Umfang, Leistungsinhalt und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der getroffenen Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese gehen im Zweifel diesen AGB vor.

(3) Es handelt sich um einen Dienstvertrag. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (siehe § 7).

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande, in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch eine entsprechende ausdrückliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge zur Verfügung, insbesondere:

(2) Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Werbekonten. Für Inhalte, Produkte und beworbene Angebote ist der Auftraggeber selbst verantwortlich und sichert zu, dass diese nicht gegen geltendes Recht oder die Richtlinien der jeweiligen Werbeplattform verstoßen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen.

§ 5 Werbebudget (Mediakosten)

(1) Die Kosten für das Werbebudget (Mediakosten, die an Google bzw. die jeweilige Werbeplattform gezahlt werden) sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers und werden vom Auftraggeber direkt an die Plattform entrichtet. Der Auftraggeber hinterlegt hierfür ein eigenes Zahlungsmittel in seinem Werbekonto.

(2) Die Höhe des Werbebudgets bestimmt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer steuert das vereinbarte Budget nach bestem Wissen; Schwankungen im Tages- bzw. Monatsverbrauch, die sich aus der Funktionsweise der Werbeplattform ergeben, liegen außerhalb seines Einflussbereichs.

§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (z. B. monatliches Honorar/Retainer oder Einzelleistung). Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist eine monatliche Vergütung im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

§ 7 Keine Erfolgsgarantie

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters nach dem aktuellen Stand der Technik und seiner fachlichen Erfahrung. Ein bestimmter Werbeerfolg (z. B. Umsatz, Conversions, Rankings, ROAS oder Klickzahlen) kann nicht garantiert werden, da diese von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers abhängen (u. a. Markt, Wettbewerb, Produkt, Website, Algorithmen und Richtlinien der Werbeplattform).

§ 8 Laufzeit & Kündigung

(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, wird ein laufender Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder verbrauchtes Werbebudget – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsdaten der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung als Referenz (z. B. Name und Logo) zu nennen. Der Auftraggeber kann dieser Nennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.